Ein Pflegegrad kann folgendermaßen eingeteilt werden:
Sachleistung: Ein Pflegedienst übernimmt die Pflege.
Pflegegeld: Die Angehörigen übernehmen die Pflege alleine.
Kombinationsleistung: Sowohl ein Pflegedienst, als auch die Angehörigen sind an der Pflege beteiligt. Pflegegeld wird anteilig an den Patienten ausgezahlt, sofern der
Pflegedienst nicht den gesamten Anspruch für die Pflegeleistung abrechnen muss.
Auf Antrag zur Ein- oder Höherstufung in eine Pflegestufe kommmt der MDK zu Ihnen nach Hause.
Anhand der Kriterien Körperpflege, Ernährung, Mobilität und hauswirtschaftliche Versorgung wird der Pflegegrad ermittelt: